Skoliose Netzwerk Österreich

Nützliche Informationen & Links

Nützliche Informationen & Links

Die folgenden Informationen und Links können wir als Skoliose Netzwerk Österreich weiterempfehlen. 

Österreichischer Rehakompass

Der Österreichische Rehabilitationskompass unterstützt Sie dabei, eine Rehabilitationseinrichtung für Erwachsene, Kinder und Jugendliche zu finden. Das elektronische Verzeichnis enthält Informationen zum medizinischen Angebot und zur Ausstattung stationärer und ambulanter Rehabilitationseinrichtungen. Neben einer Suchfunktion finden Sie im Rehabilitationskompass allgemeine Informationen rund um die Rehabilitation und Formulare für Anträge. Der Rehabilitationskompass wird von der Gesundheit Österreich GmbH herausgegeben.

PV-Pensionsversicherungsanstalt - Rehabilitation

Rehabilitation umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung oder Wiedergewinnung der Fähigkeit zur Berufsausübung und zur aktiven Teilnahme am normalen Leben in Familie und Gesellschaft. Um dieses Ziel zu erreichen, werden medizinische, berufliche und soziale Maßnahmen der Rehabilitation gewährt.

Ombudsleute der Versicherungsanstalten

Diese Ombudsstellen der Versicherungsanstalten sind zuständig für die Probleme der Versicherten und Patienten. Beschwerden und Wünsche können direkt an die zuständige Ombudsstelle gerichtet werden.

ÖGK - Geplante Behandlungen im Ausland

Sie reisen ins Ausland, um eine ärztliche Behandlung durchführen zu lassen? Damit die Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) die Kosten übernimmt, müssen einige Kriterien erfüllt sein.

Bitte nehmen Sie unbedingt mit Ihrer Gesundheitskasse Kontakt auf, bevor Sie eine geplante ärztliche Behandlung im Ausland erhalten! 

Erhöhte Kinderbeihilfe - Zuständige Stelle Finanzamt Österreich

Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt ab 1. Jänner 2018 155,90 Euro pro Monat. Sie wird zusätzlich zur  Familienbeihilfe ausbezahlt. Sie steht solange zu, wie die allgemeine Familienbeihilfe gewährt wird, und kann auch rückwirkend zuerkannt werden, allerdings höchstens für fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung.

Für den Nachweis der Behinderung erfolgt nach Antragstellung eine Einladung zu einer Untersuchung bei einer sachverständigen Ärztin/einem sachverständigen Arzt.

Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung - Steiermark

Die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung ist eine weisungsfreie und unabhängige Service- und Beratungseinrichtung und setzt sich auch für die allgemeinen Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderungen ein.

Kostenzuschuss von Heilbehandlungen - Steiermark

Das Land Steiermark bezahlt einen Teil der folgenden Therapien: Logotherapie, Ergotherapie, Psychotherapie, psychologische Behandlung und Physiotherapie. Für eine Therapiestunde gibt es einen Zuschuss von derzeit 24 Euro.

Das Land Steiermark bezahlt die Fahrten zu Ärztin/Arzt, zur Therapie, in Krankenhäuser, Kuranstalten oder sonstige Anstalten (hin- und zurück), wenn der Mensch mit Behinderung nicht selbst fahren kann. Das Land Steiermark bezahlt nur das kostengünstigste Verkehrsmittel zum nächsten geeigneten Anbieter (Ärztin/Arzt, TherapeutIn, Krankenhaus, Kuranstalt,?).

Unterstützungsfonds der Österreichischen Gesundheitskasse

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hilft in besonderen Notlagen im Zusammenhang mit Gesundheitskosten und bietet deshalb freiwillige Zuschüsse aus dem Unterstützungsfonds an.

Bei finanziellen Belastungen, die im Zusammenhang mit den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung stehen, können Sie einen Antrag auf einen finanziellen Zuschuss aus dem Unterstützungsfonds stellen. Dabei werden Ihre Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse berücksichtigt.

 

Unterstützungsfonds – Unterstützung und Hilfe in finanziellen Notlagen - BVAEB

In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen können wir Ihnen mit Leistungen aus dem Unterstützungsfonds helfen.

Die Mittel des Unterstützungsfonds werden nach Maßgabe unserer Richtlinien für Unterstützungen der Versicherten und der anspruchsberechtigten Angehörigen unter Bedachtnahme auf die individuelle Not- und Zwangslage und die Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse verwendet.

Finanzielle Unterstützung - Sozialministeriumservice

Menschen mit Behinderung und/oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen können eine Vielzahl an finanziellen Unterstützungen und Vorteilen in Anspruch nehmen.

Begünstigt Behinderte

Begünstigte Behinderte im Sinne dieses Bundesgesetzes sind österreichische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %.

Wie wird man begünstigt Behinderter/begünstigt Behinderte? Den Antrag stellen Sie beim Sozialministeriumservice.
Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch ärztliche Sachverständige der Behörde. Das Sozialministeriumservice entscheidet mit Bescheid über die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten.

 

Behindertenpass - Sozialministeriumservice

Anspruch auf einen Behindertenpass haben Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) oder einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50 %, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Parkausweis gemäß § 29 b Straßenverkehrsordnung (StVO)

Voraussetzung für die Ausstellung eines Parkausweises: Besitz eines Behindertenpasses mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung“ oder „Blindheit“. Wenn Sie keinen Behindertenpass mit dieser Zusatzeintragung haben, müssen Sie diesen vor der Antragstellung auf einen Parkausweis bei Ihrer Landesstelle beantragen.

Diese Seite wird laufend erweitert und aktualisiert. Haben Sie Fragen zu einem bestimmten Thema, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

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